Seit über 12 Jahren führen wir regelmäßig Mandantenveranstaltungen durch. In der Regel 45, ausnahmsweise auch mal bis maximal 90 Minuten Fachvortrag, anschließend Sekt und Häppchen. Gelegentlich laden wir uns dazu einen Gastreferenten ein, der zusammen mit einem von uns den Vortrag hält. Unsere Gäste kommen immer wieder gerne und schätzen nicht nur die aktuellen, praxisnahen Informationen, sondern besonders auch die angenehme Atmosphäre und den Austausch untereinander und mit uns.
Schon vor 10 Jahren haben wir einer Unternehmensberaterin unsere Einladungen gezeigt. Ihr fiel buchstäblich die Kinnlade herunter und sie bekannte, dass sie noch nie besser Strukturiertes gesehen habe. Dann fragte sie uns, in welchem Verteiler wir dies versenden und wie die Resonanz sei. Die Antwort ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, aber so viel sei verraten – die Unternehmensberaterin sah anschließend ein, dass wir sie nicht brauchen.
Maximal 25 Gäste können unsere beiden Besprechungszimmer fassen, wenn wir die flexible Wand zwischen ihnen öffnen und eng bestuhlen. So viele Plätze brauchen wir auch. Das Buffet bauen wir dann in unserer Bibliothek daneben auf. Dort sammeln sich dann die Teilnehmer nach dem Vortrag, genießen Sekt und Wein, reden mit uns und untereinander über ihre Erfolge und Probleme und es wird regelmäßig spät.
Die nächste Veranstaltung findet jetzt am 8. November 2018 statt. Frau Rechtsanwältin Mast, die seit April in Bürogemeinschaft in unseren Räumen ist, referiert zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Braun über Elternunterhalt. In der Sache geht es darum, ob und unter welchen Umständen die erwachsenen und berufstätigen Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen, insbesondere wenn diese pflegebedürftig werden und Rente und Pflegeversicherung zusammen nicht reichen, um Pflegeheim bzw. ambulanten Pflegedienst zu finanzieren. Eine Heimsuchung für Menschen, die selbst häufig noch Kinder in Schule und Studium haben, vielleicht eine Immobile abzubezahlen haben und selbst auch noch etwas fürs Alter zurücklegen möchten, um nicht irgendwann ihren Kindern zur Last zu fallen.
Unser Staat hat da eher wenig Verständnis. Und die Gesellschaft diskutiert breit auch lieber über mehr und besser bezahlte Pflegekräfte – so wichtig und richtig das ist, irgendjemand muss dafür aufkommen. Entweder wir alle über unsere Steuern und Abgaben, oder die Betroffenen mit ihren Renten und Ersparnissen und wenn die nicht reichen, eben ihre Kinder. Und so, wie die Debatte läuft, wird es künftig noch teurer.
Vielleicht ist das auch ein Grund, warum unsere Veranstaltung dazu schon lange ausgebucht ist. Weswegen ich diesen Beitrag nicht in den sozialen Medien teilen und sie nochmal bewerben werde. Also dieses Mal haben Sie leider Pech gehabt. Aber wenn Sie das Thema betrifft und Sie individuelle Beratung brauchen, vereinbaren Sie doch bitte gerne einen Termin. Und wenn Sie zu unserer nächsten Veranstaltung eingeladen werden und sich rechtzeitig anmelden wollen, bevor sie ausgebucht ist, schicken Sie uns gerne eine Mail oder verwenden sie das Kontaktformular. Die Einladung kommt dann – im übrigen ganz klassisch per Brief. Das ist persönlicher, geht nicht so unter wie eine Mail und man braucht noch nicht einmal den ganzen DSGVO-Formalismus beachten. Bewährtes ist nicht immer dem neuen überlegen – manchmal aber eben schon.
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